12 Sep. Neue EU-Verpackungsverordnung: Was Imkerinnen und Imker jetzt beachten sollten
Die neue EU-Verpackungsverordnung, kurz PPWR, bringt Änderungen für den Umgang mit Verpackungen mit sich. Seit dem 12. August 2026 gelten neue europäische Vorgaben, die Verpackungsmüll reduzieren, das Recycling verbessern und Schadstoffe in Verpackungen begrenzen sollen. Auch Imkereien können davon betroffen sein. Der Deutsche Imkerbund (D.I.B.) hat deshalb Hinweise veröffentlicht, die insbesondere für gewerblich tätige Imkerinnen und Imker relevant sind.
Welche Pflichten können auf Imkereien zukommen?
Nach Einschätzung des D.I.B. sollten gewerblich tätige Imkereien, einschließlich Kleinstunternehmen, prüfen, ob sich für sie zusätzliche Verpflichtungen ergeben. Dazu zählen mögliche Registrierungs-, Systembeteiligungs-, Kennzeichnungs- und Dokumentationspflichten sowie Anforderungen an die Konformität von Verpackungen.
Für die Nutzung der Marke „ECHTER DEUTSCHER HONIG“ stellt der D.I.B. klar, dass er für die Konformitätserklärung des Imker-Honigglases verantwortlich ist.
„Pfandglas“ oder „Mehrwegglas“?
Eine besonders praktische Frage betrifft die Kennzeichnung der Glasrückgabe auf dem Imker-Honigglas. Bislang konnten Nutzerinnen und Nutzer des Gewährverschlusses zwischen den Bezeichnungen „Pfandglas“ und „Mehrwegglas“ wählen.
Nach der derzeitigen Auslegung der neuen Verordnung sollte die Bezeichnung „Pfandglas“ nur verwendet werden, wenn tatsächlich eine Teilnahme an einem kommerziellen Pfandsystem besteht. Der D.I.B. empfiehlt deshalb, auf dem Gewährverschluss die Bezeichnung „Mehrwegglas“ zu verwenden. Damit wird die Wiederverwendbarkeit des Glases beschrieben, ohne eine Teilnahme an einem Pfandsystem zu behaupten.
Auch zur Verwendung bereits vorhandener Verpackungen gibt es Hinweise. Die PPWR sieht laut D.I.B. keine allgemeine Aufbrauchfrist für Verpackungen oder Gewährverschlüsse vor. Für Verpackungen, die vor dem jeweiligen Anwendungszeitpunkt rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, sprechen die Übergangsregelungen grundsätzlich für einen Bestandsschutz.
Wo gibt es weitere Informationen?
Da einzelne Fragen zur Umsetzung und insbesondere zur Kennzeichnung von Mehrwegverpackungen noch nicht abschließend geklärt sind, beobachtet der Deutsche Imkerbund die weitere Entwicklung und kündigt Informationen zu neuen rechtlichen oder behördlichen Vorgaben an.
Imkerinnen und Imker sollten die Hinweise auf ihre eigene Situation beziehen und bei Unsicherheiten fachkundigen Rat einholen. Der Beitrag des D.I.B. dient ausdrücklich der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung.
Weiterführende Informationen:
Die vollständigen Hinweise mit weiteren Erläuterungen finden Sie auf der Website des Deutschen Imkerbundes: