Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Imkern im Verein.
Hier finden unsere Mitglieder, was sie für die Anmeldung ihrer Bienenhaltung und für die Etiketten ihres Honigs wissen müssen. Klicken Sie einfach auf eine Frage, um die Antwort zu öffnen.
Die Gewährverschlüsse des Deutschen Imkerbundes (DIB) erhalten Sie in diesen Schritten:
Welche Voraussetzungen für die Nutzung der Gewährverschlüsse gelten, zum Beispiel, dass nur selbst geernteter Honig verwendet werden darf, regeln die Warenzeichen-Bestimmungen des DIB (PDF).
Bienenhalter müssen ihre Bienenbeuten bei der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz melden. Das geht über das Online-Portal der Tierseuchenkasse. Halten Sie dafür in der Regel Ihre Anschrift, die Registriernummer Ihrer Bienenhaltung vom Veterinäramt und die Zahl Ihrer Völker bereit.
Beim zuständigen Veterinäramt müssen Sie Ihre Bienenhaltung erfassen lassen. Das gilt bereits, wenn Sie nur ein einziges Volk halten. Im Landkreis Kaiserslautern geschieht das über den Erfassungsbogen Tierhaltung. In anderen Landkreisen oder Städten wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt Ihres Wohnorts.
Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns, wir helfen Ihnen gern weiter.
Stand: Oktober 2026. Verfahren und Zuständigkeiten können sich ändern. Maßgeblich sind die Angaben der jeweiligen Stelle.