Imkern im Verein

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Imkern im Verein.

Hier finden unsere Mitglieder, was sie für die Anmeldung ihrer Bienenhaltung und für die Etiketten ihres Honigs wissen müssen. Klicken Sie einfach auf eine Frage, um die Antwort zu öffnen.

Wo und wie bekomme ich Gewährverschlüsse (Etiketten) für meinen Honig?

Die Gewährverschlüsse des Deutschen Imkerbundes (DIB) erhalten Sie in diesen Schritten:

Honigsachkundeschulung bestehen. Ohne bestandene Schulung ist die Bestellung nicht möglich.
Bestätigung an den Verein geben. Senden Sie dem 1. Vorsitzenden die Bestätigung über die bestandene Schulung als Scan oder Kopie, zum Beispiel per E-Mail an t.wiegers@imkerverein-lautertal-umgebung.de.
Bestätigung durch den Vorstand. Der Vorstand oder der erweiterte Vorstand bestätigt Sie in der Online-Mitgliederverwaltung des Landesverbands.
Etiketten im DIB-Shop bestellen. Legen Sie im Online-Shop des DIB ein Nutzerkonto an. Danach können Sie die Etiketten bestellen.

Zum DIB-Shop

Welche Voraussetzungen für die Nutzung der Gewährverschlüsse gelten, zum Beispiel, dass nur selbst geernteter Honig verwendet werden darf, regeln die Warenzeichen-Bestimmungen des DIB (PDF).

Wo melde ich meine Bienenvölker bei der Tierseuchenkasse?

Bienenhalter müssen ihre Bienenbeuten bei der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz melden. Das geht über das Online-Portal der Tierseuchenkasse. Halten Sie dafür in der Regel Ihre Anschrift, die Registriernummer Ihrer Bienenhaltung vom Veterinäramt und die Zahl Ihrer Völker bereit.

Zur Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz

Wie melde ich meine Bienenhaltung beim Veterinäramt?

Beim zuständigen Veterinäramt müssen Sie Ihre Bienenhaltung erfassen lassen. Das gilt bereits, wenn Sie nur ein einziges Volk halten. Im Landkreis Kaiserslautern geschieht das über den Erfassungsbogen Tierhaltung. In anderen Landkreisen oder Städten wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt Ihres Wohnorts.

Erfassungsbogen Tierhaltung (Landkreis Kaiserslautern)

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns, wir helfen Ihnen gern weiter.

E-Mail an den Vorstand

Stand: Oktober 2026. Verfahren und Zuständigkeiten können sich ändern. Maßgeblich sind die Angaben der jeweiligen Stelle.